Im Rahmen von Bauplanungen ist häufig zum Schutz von Natur und Umwelt die Festsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme nötig. Die Maßnahmen sowie die dafür in Anspruch genommenen Flächen müssen in einem Kompensationsverzeichnis erfasst werden. Der Kreis Mettmann stellt sein Ausgleichsflächenkataster bereits digital und in Planform zur Verfügung. Verantwortlich für die Führung der Verzeichnisse sind in NRW die Unteren Naturschutzbehörden (UNB).
Im Kreis Mettmann sind die Kompensationsmaßnahmen im Geoportal unter "Umwelt und Natur dokumentiert:
Geoportal / Kreisverwaltung Mettmann (kreis-mettmann.de)
Hier der direkte Einstieg: Umwelt und Natur (kreis-mettmann.de)
Die Recherche in dem System ist nicht ganz unkompliziert, außerdem sind die dort hinterlegten Daten zur Zeit noch recht spärlich, wie das Beispiel im Kasten zeigt.
Diese Informationen können natürlich nur der Einstiegspunkt sein, um den Zustand der Kompensationsflächen zu monitoren. Wir werden deshalb die Daten für die dort gelisteten Kompensationsflächen zusammen mit weiteren Informationen jeweils auf einer Web-Seite darstellen.
Fläche: 2822
Aktenzeichen: 7031E744-02/03
Vorhabenart: Gewässerausbau
Rechtsgrundlage: § 17 FStrG
Bezeichnung: Entwässerungssanierung AK Monheim/Langenfeld (A542/A59)
Art der Maßnahme: Ausgleich
Ziel der Maßnahme: Gehölzanpflanzung
Unsere Zusammenstellung soll uns und alle Interessierten ermöglichen, den Zustand der Kompensationsflächen auf Monheimer Gebiet im Auge zu behalten.
Hinzu kommt, dass der Kreis darauf angewiesen ist, dass die Städte die Kompensationsflächen an die UNB melden. Ab einer Fläche von 500m² ist die Meldung verpflichtend. Hier scheint es noch Defizite zu geben. Die Darstellungen von Stadt und Kreis weichen noch sehr von einander ab. Die Stadt hat scheinbar auch nur die Ausgleichsflächen aufgeführt, die sie selber veranlasst hat.
Wir wollen hier etwas Transparenz schaffen, zumal der Fraktion der Monheimer Grünen eine Akteneinsicht verwehrt wurde mit der Begründung, dass es keine Liste aller Ausgleichsmaßnahmen gäbe und man so alle Akten durcharbeiten müsste.
Hier die unterschiedliche Darstellung von Stadt und Kreis:
Oben die Verortung von Ausgleichsflächen durch die Stadt Monheim am Rhein als Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Jahre 2019. "In das Ökokonto der Stadt Monheim am Rhein wurden die Flächen Steinacker (7,4 ha) und In der Loheck (3,2 ha) aufgenommen. Zudem gibt es eine Anzahl an vielen weiteren (kleineren), teils privaten Ausgleichsflächen, welche entweder für konkrete Vorhaben oder einzelne Bebauungspläne angelegt wurden." (https://stadtrat.monheim.de/bi/vorlage/5747#tab-Consultations).
Teils sind die Kompensationsflächen schon sehr alt und wurden den Ratsmitgliedern in der Anfrage im Jahre 2019 gar nicht mehr mitgeteilt. In der schriftlichen Erläuterung zur Anfrage bzgl. Ausgleichsflächen erläutert die Stadt:
"Die Ausgleichsflächen werden aufbauend auf dem Pflege- und Entwicklungskonzept über einen bestimmten Zeitraum gepflegt und danach in die Natur zurückgeführt."
Rechtlich ist es allerdings lt. UNB so, dass die Kompensationsmaßnahme so lange Bestand haben muss, wie ihre Ursache. Die Formulierung der Stadt könnte auf ein Vollzugsdefizit hinweisen.
Natürlich werden diese Seiten nie ganz fertig, denn sie begleiten die Planungs- und Umsetzungsprozesse der Stadt. Auch sind Missverständnisse nicht auszuschließen, aber wir gehen diesen Weg, um im Bereich Kompensationsflächen endlich die Klarheit zu schaffen, die die Behörden nicht schaffen können - oder wollen.
Im Geoportal des Kreises erfasst:
70671 Anpflanzung (Ökokonto Steinacker)
29010 Obstwiese Unterm Dorfgarten
. . 406 Anlage eines Waldsaums