Monheim am Rhein / Planungsrechtliches / Kielsgraben
Nördlich der Strasse "Am Kielsgraben" (Luftbild der Stadt) hat die Stadt Monheim am Rhein viel vor:
Es soll auf der gerade in Verfüllung befindlichen Abgrabungsfläche ein Sportplatz entstehen.
Wir meinen:
Die fast vollständige Abschnürung der grünen Acht durch die Sportanlage ist nicht sinnvoll, denn sie behindert die ökologische Brückenfunktion zwischen Rhein und Knipprather Wald. Gebäude,
Kunstrasen, Flutlicht und Parkplätze sind ein Fremdkörper im Grüngürtel.
Da das alte Brassgelände bald zur Verfügung steht, sollte dort, auf den bereits vorhandenen betonierten Flächen der Sportplatz errichtet werden. Eine andere Möglichkeit wäre, den südlichen Teil
dieser Braasfläche der Natur zurück zu geben, der Aufwand wäre aber wohl höher.
In jedem Fall sollte die volle Breite dieses Grüngürtels erhalten bleiben. Laut Regionalplan ist diese Fläche ein regionaler Grünzug, welcher dem Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung dient.
Westlich der Abgrabungsfläche möchte man die drei Tennisvereine in einem Tenniszentrum mit 10-14 Tennisplätzen vereinen.
Wir meinen:
Eine naturbelassene grüne Bürgerwiese am Kielsgraben ist ok und ist verträglich mit dem Regionalplan, die geplante Tennisanlage ist es nicht.
"Derzeitige Genehmigungslage der Rekultivierung"
(Stand März 2011)
Von der Stadt gewünschte Änderung der Rekultivierung
(Stand März 2011)
Zentraler Punkt unserer Stellungnahme war damals die Forderung nach einer aktuellen Artenschutzprüfung (siehe das Fazit am Ende der damaligen Stellungnahme) VOR der Entscheidung zur Änderung der Rekultivierungsplanung, die aber von der UNB verweigert wurde. Als dann monatelang von der UNB das Brutvorkommen der Uferschwalbe bestritten wurde (obwohl die UNB, wie wir später feststellten, dies im Jahre 2016 von der Biologischen Station Haus Bürgel schriftlich bekommen hatte), sahen wir uns gezwungen, bei der Bezirksregierung eine einstweilige Sicherstellung der Fläche zu beantragen. Die Nichtreaktion der Bezirksregierung führte im weiteren Verlauf zur Einschaltung des Ministeriums.
Noch Anfang 2020 hatte in einer Besprechung die Untere Naturschutzbehörde den Naturschutzverbänden mitgeteilt, die damalige Rekultivierungsplanung zeitnah genehmigen zu wollen und wollte die Naturschutzverbände davon überzeugen, dass sie hinnehmen müssten, dass z.B. Kiebitz und Feldlerche auf der dann zu kleinen Fläche keine Zukunft mehr haben würden.
Unsere erneute Einschaltung des Ministeriums führte letztendlich zur Durchsetzung der Forderung nach einer Artenschutzpüfung VOR der Änderung der Rekultivierungsplanung. Durch diese Artenschutzprüfung ist nun klar geworden, dass die Sportstättenplanung und damit die Rekultivierungsplanung angepasst werden muss.
Im Endergebnis ist festzuhalten, dass die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU mit Hilfe des Ministeriums durchgesetzt haben, dass eine Änderung der Rekultivierungsplanung erst erfolgt, nachdem eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden ist.
Die angepasste Planung sieht nun so aus, wobei die Sportstätten nun innerhalb des schwarz gestrichelten westlichen Bereiches liegen:
Biotopkartierung 2019 - 2020
Diese neue Planung sichert nun z.B. die Biotope für Feldlerche und Kiebitz.
Stand Oktober 2021 ist die neue Rekultivierungsplanung noch nicht genehmigt.
Im Bereich des geplanten Tennisplatzes brüten noch Uferschwalben und der Eisvogel, deshalb darf der Bereich aktuell noch nicht komplett verfüllt werden. Die Naturschutzverbände setzen sich ein für eine künstliche Uferschwalbenwand, wie sie seit Jahren in Schüttorf in der Grafschaft Bentheim betrieben wird:
Erweiterung einer Künstlichen Uferschwalbenwand - NABU Grafschaft Bentheim
Die Lösung wird aktuell von der Stadt abgelehnt. Näheres dazu findet sich auf unserer Uferschwalbenseite.
Der Kiebitz ist seit vielen Jahren vor Ort und wie in jedem Jahr versucht der Kiebitz auf der Abgrabungsfläche am Kielsgraben zu brüten. In diesem Jahr (2021) ist es ihm mal wieder gelungen.
Diese Karte stammt aus der Stellungnahme der UNB von 2009 zum BP 121M "Am Kielsgraben".
Da hatte die UNB den Kiebitz noch als Leitart definiert.
Auch die Feldlerche hat zu den Zeiten vor der Abgrabung hier regelmäßig gebrütet, später nur in einzelnen Jahren. Nun ist sie eine Zielart der Biotop-Pflege.
Der Flussregenpfeifer ist auch noch auf der Fläche und wird der Planung nach bleiben können.
Die schraffierte Fläche ist die Ausgleichsfläche für die Planung am Kielsgraben.