Bei Änderungen von Flächenutzungsplänen, Bebauungsplänen und dem Regionalplan müssen die anerkannten Naturschutzverbände gehört werden. Wer hier mitarbeiten möchte, meldet sich bitte bei Jörg Baade (j.baade@kv-mettmann.de).
"Die rechtlichen Grundlagen für die Mitwirkung der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und untergesetzlichen Regelungen. Die "klassische" Verbandsbeteiligung folgt aus dem Naturschutzrecht (§ 63 Bundesnaturschutzgesetz sowie § 66 Landesnaturschutzgesetz NRW (§ 12 Landschaftsgesetz NRW a.F.)). "
Quelle:
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/verbandsbeteiligung-in-nrw.html
"Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW ist eine gemeinsame Einrichtung der anerkannten Naturschutzverbände » Bund für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND), » Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU) und » Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU). Das Landesbüro koordiniert seit dem Jahr 1982 die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände in Nordrhein - Westfalen und bietet den Mitgliedern der Naturschutzverbände fachliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die » Verbandsbeteiligung in NRW."
Quelle:
Das Landesbüro fordert die von den Verbänden genannten Bevollmächtigten zu den Stellungnahmen auf.
Bei städtischen Angelegenheiten (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) werden die Stellungnahmen direkt von den lokalen Bevollmächtigten erstellt, bei Themen, die mehrere Städte betreffen (z.B. Regionalplan, Bahntrassen, Autobahntrassen) erstellt das Landesbüro die Stellungnahme mit Unterstützung der örtlich Zuständigen.
Das Landesbüro berät uns auch in naturschutzrechtlichen Fragen.
Üblicherweise werden die Stellungnahmen für Langenfeld gemeinsam mit den Bevollmächtigten von BUND und LNU erarbeitet und zusammen abgegeben. Das hat sich bewährt und gibt der Stellungnahme auch mehr Gewicht.