Monheim am Rhein / Planungsrechtliches / Greisbachsee
Besonders pikant: Die Stadt überplant auch das östliche Ufer, obwohl es der Stadt nicht gehört.
Eine Besonderheit dieser alten Abgrabung sind die unterschiedlichen Wassertiefen, wie sie in späteren Abgrabungen nicht mehr üblich waren. Man sieht dies gut bei niedrigem Wasserstand, z.B. auf diesem alten Luftbild von 2005:
Seit Jahrzehnten jagt hier der Eisvogel, dessen Brutrevier nun auch durch die aktuellen Planungen am Kielsgraben gefährdet ist.
Der Landschaftsplan des Kreises Mettmann dokumentiert den Greisbachsee als:
D 2.3-7 Landschaftsschutzgebiet "Kiesgrube Baumberg" Flächengröße: ca. 11 ha
Die Festsetzung dieses Landschaftsschutzgebietes erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
(§ 26 BNatSchG - Landschaftsschutzgebiete - dejure.org):
Demnach sind Landschaftsschutzgebiete "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten"
Schutzziel:
Erhalt und Optimierung eines rheinnahen Abgrabungsgewaessers als rheinnaher Lebensraum mit hohem Entwicklungspotential
"In einem ersten Gespräch beim Kreis unter Beteiligung der betroffenen Behörden wurde eine grundsätzlich positive Rückmeldung unter Vorbehalt der Prüfung von Vereinbarkeit des Landschaftsschutzes und einer anderweitigen Nutzung des Sees gegeben".
Quelle: Vorlage